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Abstimmungen am 18. Mai 2025

28. April 2025

Die Abstimmungsunterlagen für den 18. Mai 2025 sind eingetroffen. Wir Aargauerinnen und Aargauer stimmen über zwei kantonale Vorlagen ab. Die Mitte Aargau engagiert sich bei beiden aktiv im Abstimmungskomitee. Entsprechend der am Parteitag vom 1. April 2025 in Zofingen gefassten Parolen zum «Steuergesetz (StG)»  im Ja-Komitee und bei der Initiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» im Nein-Komitee. Unterstützen Sie unser Engagement und füllen Sie die Abstimmungsunterlagen noch heute aus. Es ist wie immer, – jede Stimme zählt.

Hier in einer Kurzfassung die wichtigsten Argumente, welche für die Parolen der Mitte-Partei ausschlaggebend waren:

JA zum «Steuergesetz»
Die vorliegende Steuergesetzrevision beinhaltet ausschliesslich Massnahmen zur steuerlichen Entlastung. Rund die Hälfte aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Aargau (darunter insbesondere Familien mit Kindern und/oder Wohneigentümerinnen und -eigentümer) sparen bei einem JA substanziell an Steuern. Für die übrigen, nicht betroffenen Steuerzahlenden ergeben sich keine Änderungen. Mit den Mehreinnahmen aus der bereits geltenden Steuergesetzrevision Schätzungswesen können der Kanton und die Gemeinden die Mindereinnahmen problemlos verkraften. Es ist richtig und für die Attraktivität unseres Kantons wichtig, dass die aus der Anhebung der Liegenschaftswerte und des Eigenmietwerts resultierenden Mehreinnahmen wieder an die Aargauerinnen und Aargauer zurückfliessen.

NEIN zur Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau» – sogenannte «Leerlaufinitiative»
Die Initiative verlangt, dass im Kanton Aargau bereits Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden regelmässig Lohnanalysen durchführen müssen. Dies im Gegensatz zum nationalen Gleichstellungsgesetz, welches die Analysepflicht erst für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden vorsieht. Ob und in welchem Mass Lohnanalysen die Lohngleichheit fördern und/oder sicherstellen können, wurde schweizweit noch nicht ausgewertet. Es ist nicht fair und unnötig, unsere KMU’s mit zusätzlichem Administrationsaufwand zu belasten und im Kantonsvergleich zu benachteiligen. Die Ressourcen, welche die zusätzliche Bürokratie und insbesondere eine neue und zusätzliche Fachstelle verschlingen, können wirkungsvoller eingesetzt werden; so zum Beispiel in die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bereits hat die kantonale Fachstelle «Alter und Familie» diverse Projekte aufgegleist, die demnächst vom Grossen Rat behandelt werden.

PS: In einzelnen Gemeinden finden am 18. Mai auch Kommunalwahlen statt. Bitte unterstützen Sie unsere Kandidierenden. Gerade in den lokalen Kommissionen, Parlamenten und Stadt- sowie Gemeinderäten sind Mitte-Vertreterinnen und -Vertreter besonders wichtig und wertvoll. Es braucht konstruktive Lösungen; nicht blockierende Ideologien und Pole.

Die Abstimmungsunterlagen für den 18. Mai 2025 sind eingetroffen. Wir Aargauerinnen und Aargauer stimmen über zwei kantonale Vorlagen ab. Die Mitte Aargau engagiert sich bei beiden aktiv im Abstimmungskomitee. Entsprechend der am Parteitag vom 1. April 2025 in Zofingen gefassten Parolen zum «Steuergesetz (StG)»  im Ja-Komitee und bei der Initiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!» im Nein-Komitee. Unterstützen Sie unser Engagement und füllen Sie die Abstimmungsunterlagen noch heute aus. Es ist wie immer, – jede Stimme zählt.

Hier in einer Kurzfassung die wichtigsten Argumente, welche für die Parolen der Mitte-Partei ausschlaggebend waren:

JA zum «Steuergesetz»
Die vorliegende Steuergesetzrevision beinhaltet ausschliesslich Massnahmen zur steuerlichen Entlastung. Rund die Hälfte aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Aargau (darunter insbesondere Familien mit Kindern und/oder Wohneigentümerinnen und -eigentümer) sparen bei einem JA substanziell an Steuern. Für die übrigen, nicht betroffenen Steuerzahlenden ergeben sich keine Änderungen. Mit den Mehreinnahmen aus der bereits geltenden Steuergesetzrevision Schätzungswesen können der Kanton und die Gemeinden die Mindereinnahmen problemlos verkraften. Es ist richtig und für die Attraktivität unseres Kantons wichtig, dass die aus der Anhebung der Liegenschaftswerte und des Eigenmietwerts resultierenden Mehreinnahmen wieder an die Aargauerinnen und Aargauer zurückfliessen.

NEIN zur Volksinitiative «Lohngleichheit im Kanton Aargau» – sogenannte «Leerlaufinitiative»
Die Initiative verlangt, dass im Kanton Aargau bereits Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden regelmässig Lohnanalysen durchführen müssen. Dies im Gegensatz zum nationalen Gleichstellungsgesetz, welches die Analysepflicht erst für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden vorsieht. Ob und in welchem Mass Lohnanalysen die Lohngleichheit fördern und/oder sicherstellen können, wurde schweizweit noch nicht ausgewertet. Es ist nicht fair und unnötig, unsere KMU’s mit zusätzlichem Administrationsaufwand zu belasten und im Kantonsvergleich zu benachteiligen. Die Ressourcen, welche die zusätzliche Bürokratie und insbesondere eine neue und zusätzliche Fachstelle verschlingen, können wirkungsvoller eingesetzt werden; so zum Beispiel in die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bereits hat die kantonale Fachstelle «Alter und Familie» diverse Projekte aufgegleist, die demnächst vom Grossen Rat behandelt werden.

PS: In unserem Bezirk findet auch die Gerichtspräsidiumswahl am 18. Mai statt. Die Mitte Zurzibiet gibt keine Empfehlung ab.

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