Verbindlichem Halbstundentakt als Mindestqualität der räumlichen Teilhabe im ländlichen Raum
22. September 2026
Motion der Mitte-Fraktion (Sprecher Dr. Philipp Laube; Lengnau) betreffend verbindlichem Halbstundentakt als Mindestqualität der räumlichen Teilhabe im ländlichen Raum vom 22. September 2026
Text
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) zu unterbreiten, die für die im kantonalen Richtplan als Ländlicher Entwicklungsraum, Ländliche Entwicklungsachse und Ländliches Zentrum bezeichneten Siedlungsgebiete einen Halbstundentakt als verbindlichen Mindeststandard festlegt. Dieser ist an allen Wochentagen während alltagstauglicher Betriebszeiten als durchgehende, anschlussgesicherte Verbindung zum nächstgelegenen Zentrum und zum übergeordneten öV-Netz sicherzustellen. Nachfrage- und Kostendeckungskriterien dürfen die betriebliche Ausgestaltung und Etappierung beeinflussen, den Mindeststandard aber nicht aufheben. Die erforderlichen Planungs-, Vollzugs- und Finanzierungsinstrumente sind anzupassen.
Begründung
Der öffentliche Verkehr ist im ländlichen Raum nur dann eine echte Alternative zum Auto, wenn er verlässlich und ohne lange Wartezeiten nutzbar ist. Ein Stundentakt genügt diesem Anspruch vielerorts nicht: Ein verpasster Anschluss führt rasch zu einer Wartezeit von nahezu einer Stunde. Für Arbeitsweg, Ausbildung, Einkauf, Arztbesuch oder Freizeit verliert der öV damit seine Alltagstauglichkeit. Der Halbstundentakt ist deshalb keine Komfortsteigerung, sondern ein sinnvoller Mindeststandard.
Die heutige Angebotsplanung orientiert sich stark an Nachfrage und Kostendeckung. Im ländlichen Raum entsteht daraus ein Zirkelschluss: Ein dünnes Angebot erzeugt geringe Nachfrage; die geringe Nachfrage wird anschliessend zum Argument gegen einen Ausbau. So bleibt die Bevölkerung strukturell auf das Auto angewiesen. Ein gesetzlicher Mindeststandard durchbricht diese Logik und stellt sicher, dass zuerst eine verlässliche Grundversorgung vorhanden ist, auf deren Basis sich die Nutzung überhaupt entwickeln kann.
Davon profitiert nicht nur der ländliche Raum. Die Gemeinden sind funktional eng mit den Zentren und Agglomerationen verflochten. Wer am Wohnort keine praktikable öV-Verbindung hat, fährt mit dem Auto in die Zentren und belastet dort Strassen, Knoten und Parkierungsanlagen. Eine durchgehende, anschlussgesicherte öV-Kette im Halbstundentakt verbessert deshalb die Erreichbarkeit der ländlichen Gemeinden und stärkt zugleich die Funktionsfähigkeit des gesamten Verkehrssystems.
Die Motion schreibt nicht vor, wie der Standard zu erfüllen ist. Entscheidend ist eine spontan nutzbare, verlässliche Verbindung im Halbstundentakt mit gesicherten Anschlüssen. Bedarfsangebote sind möglich, wenn sie diese Qualität erreichen.
